Mit Schreiben vom 28.06.2020 machte die Privatklägerin geltend, ein neues Zelt koste rund CHF 28'500.00. Es wurden diverse im Mai 2020 (sprich nach der Aufforderung durch die Staatsanwaltschaft) erstellte Offerten eingereicht, aus welchen heraus sich aber nicht klar ergibt, was wie viel kostet resp. ob es sich hierbei um dasselbe Produkt handelt, welches angeblich beschädigt worden sein soll. Folglich wurde die Privatklägerin am 24.12.2021 erneut zur Substantiierung/Belegung der Schäden resp. Einreichung einer offiziellen Schadensaufnahme aufgefordert. Hierauf reichte die Privatklägerin dasselbe Schreiben vom 28.06.2020 am 30.01.2021 nochmals ein.