Mit Schreiben vom 02.04.2020 reichte die B.________ AG, vertreten durch C.________ (nachfolgend: Privatklägerin) Anzeige gegen den Beschuldigten sowie seine Ehefrau, D.________, ein. Als Sachverhalt machte die Privatklägerin sinngemäss geltend, der Beschuldigte habe am 23.01.2020 um 11.05 Uhr aus dem Fenster eine ätzende Substanz gespritzt, wobei er diese ätzende Säure auf der Seite bei beiden Zeltblachen wie auch bei der Seite zum Haus Wangenstrasse 23 verspritzt habe. Dadurch soll der Beschuldigte die Tatbestände von Art. 125 sowie Art. 144 StGB erfüllt haben.