Aus den beigezogenen Vorakten EO 15 2937 ist ersichtlich, dass C.________ bereits am 12.12.2014 Anzeige gegen die gesamte Familie A.________ erhoben hatte, u.a. wegen Sachbeschädigung. Er brachte damals vor, am 03.08.2014 sei die Spezialscheibe im Unterstand mutwillig beschädigt worden durch E.________ (Sohn der Beschuldigten). Nach Aufforderung zur Substantiierung reichte er Fotos ein, auf welchen eine kaputte Glasscheibe ersichtlich ist.