Im Rahmen des polizeilichen Ermittlungsverfahrens wurde die Beschuldigte am 14.04.2021 zu den Vorwürfen befragt. Sie gab dabei an, es stimme nicht, dass sie am 01.02.2020 die Trennwand der Privatklägerin beschädigt habe. Die Scheibe an der Trennwand sei bereits seit 2014 beschädigt. Auf Vorhalt von Bilder des geltend gemachten Schadens sowie der Örtlichkeit bestätigte die Beschuldigte, dass es sich bei dem Schaden auf dem Bild um jenen Schaden handelt, welcher 2014 entstanden sei. Ihr Sohn habe damals (ca. um den 1. August 2014 herum) mit dem Fussball gegen die Scheibe gespielt und diese sei kaputtgegangen. Die Privatklägerin (resp.