Der von der Privatklägerin geschilderte Sachverhalt wirft auch sonst viele Fragen auf. Zum einen ist nicht ersichtlich, wieso die Beschuldigte mitten in der Nacht um 04.30 Uhr vorsätzlich die Trennscheibe beschädigt haben soll. Zum anderen ist fraglich, wieso die Privatklägerin um diese Uhrzeit - wie sie geltend macht - den Vorfall beobachtet haben soll. Dies erscheint sehr unglaubhaft. Des Weiteren hat die Privatklägerin einzig Behauptungen aufgestellt und keine konkreten Beweise geliefert. Nicht zuletzt erscheint es seltsam, dass der angebliche Schaden anscheinend nicht bei der Versicherung gemeldet wurde.