Es wurden diverse im Mai 2020 (sprich nach der Aufforderung durch die Staatsanwaltschaft) erstellte Offerten eingereicht, aus welchen heraus sich jedoch nicht klar ergibt, was wie viel kostet resp. ob es sich hierbei um dasselbe Produkt handelt, welches angeblich beschädigt worden sein soll. Zudem betrifft eine Offerte Vorhänge, wobei unklar ist, auf welchen angeblichen Sachschaden sich diese Offerte bezieht. Folglich wurde die Privatklägerin am 24.12.2020 erneut zur Substantiierung/Belegung der Schäden resp. Einreichung einer offiziellen Schadensaufnahme aufgefordert.