Mit Schreiben vom 02.04.2020 reichte die B.________ AG, vertreten durch C.________ (nachfolgend: Privatklägerin) Strafanzeige gegen die Beschuldigte sowie ihren Ehemann, D.________, ein. Als Sachverhalt machte die Privatklägerin bezüglich der Beschuldigten sinngemäss geltend, diese habe am 01.02.2020 um 04.30 Uhr vorsätzlich und in voller Absicht mit ihrem Fahrrad die Trennscheibe im Unterstand demoliert, wodurch das Glas in den früheren Morgenstunden mit voller Wucht eingedrückt worden sei. Die Beschuldigte sei dabei erkannt worden.