2. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Nichtanhandnahmeverfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 22. Oktober 2021 im Verfahren BM .________ wird insoweit aufgehoben, als die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland angewiesen wird, ein Strafverfahren gegen A.________ und B.________ wegen Widerhandlungen gegen das Arbeitsgesetz (Fehlender Handlauf bei Treppe) zu eröffnen. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen.