vgl. dazu Urteil des Bundesgerichts 1B_475/2011 vom 11. Januar 2012 insb. E. 2.2). 10.4 Weder aus der Beschwerde noch aus der am 15. November 2021 eingereichten Präzisierung ergibt sich ein Antrag der Beschwerdeführerin auf Entschädigung. Ihr wird deshalb für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren keine Entschädigung ausgerichtet.