Nach einer anstrengenden Nachtwache, bei welcher sie während eines Feueralarms alleine für 58 Bewohner der Seniorenresidenz zuständig gewesen sei, habe die als Pflegehilfe tätige Beschwerdeführerin – statt endlich nach Hause gehen zu dürfen – an einer Aussprache mit den Beschuldigten 1 (Geschäftsführerin ad interim der Seniorenresidenz) und 2 (Pflegedienstleiterin) teilnehmen müssen. Als sie sich danach schliesslich habe auf den Heimweg machen können, sei sie völlig dehydriert und erschöpft die geländerlose Treppe zur Tiefgarage (11 Stufen) hinuntergestürzt und habe sich diverse Verlet-