__ AG geführt werden (Nichtanhandnahmeverfügung vom 15. November 2021, Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 15. Juli 2021). Die beiden Verfahren betreffen demnach weder die gleiche(n) Person(en) noch steht mangels gleichlautender Vorwürfe eine Mittäterschaft oder Teilnahme im Raum. Der Antrag auf Verfahrensvereinigung ist daher abzuweisen.