7. Mit Eingabe vom 11. November 2021 (Postaufgabe: 29. November 2021) im Beschwerdeverfahren BK 21 552 ersuchte die Beschwerdeführerin um Vereinigung des Verfahrens BK 21 552 mit dem hiesigen Verfahren BK 21 523. Gemäss Art. 29 Abs. 1 Bst. a und b StPO werden Straftaten gemeinsam verfolgt und beurteilt, wenn eine beschuldigte Person mehrere Straftaten verübt hat oder Mittäterschaft oder Teilnahme vorliegt. Das dem hiesigen Beschwerdeverfahren (BK 21 523) zugrundeliegende Strafverfahren (BM .________) sollte gegen A._____