Mit Schreiben vom 8. Oktober 2021 reichte die Beschwerdeführerin eine Präzisierung der Strafanzeige vom 17. September 2021 mitsamt Beilagen ein. Am 22. Oktober 2021 verfügte die Staatsanwaltschaft die Nichtanhandnahme des Strafverfahrens. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 11. November 2021 (Postaufgabe: 11. November 2021) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Am 15. November 2021 reichte die Beschwerdeführerin eine redaktionell bereinigte Beschwerde nach (persönliche Abgabe beim Obergericht des Kantons Bern).