Gemäss der staatsanwaltlichen Stellungnahme wurde bereits ein Sachverständiger mit der Erstellung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens über den Beschwerdeführer beauftragt. Eine Vorabstellungnahme, welche sich vor allem zur Frage der Rückfallgefahr und möglicher Ersatzmassnahmen äussert, wird bis am 10. Januar 2022 erwartet. Danach gilt es, die weiteren Schritte zu planen bzw. in die Wege zu leiten. Die Akten lassen auch keine Verletzung des Beschleunigungsgebots erkennen, welche eine Haftentlassung zur Folge haben müsste.