Eine weitere Progredienz zu tätlichen Angriffen gegen Personen sei im weiteren Verlauf und insbesondere in unmediziertem Zustand durchaus möglich. Im Falle einer Entlassung zum jetzigen Zeitpunkt sei mit einem Fortbestehen der Symptomatik und damit einhergehend mit einem hohen Risiko für Selbst- und Fremdgefährdung auszugehen. Diese Feststellungen stehen im Einklang mit der aktuellen Entwicklung. Auch die psychische Verfassung des Beschwerdeführers wirkt sich damit sehr ungünstig auf die Rückfallprognose aus. Entsprechend ist geplant, den Beschwerdeführer forensisch-psychiatrisch zu begutachten.