Der Beschwerdeführer geht davon aus, dass er vollkommen gesund ist und nimmt keine Medikamente (Protokoll Hafteröffnung vom 4. November 2021, Z. 148 f.). Er nimmt zudem an, dass er sich im Krieg befindet (Protokoll Hafteröffnung vom 4. November 2021, Z. 115 ff.). In der ärztlichen Stellungnahme der UPD vom 4. November 2020 wird dem Beschwerdeführer die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie gestellt. Es wird ausgeführt, dass der Beschwerdeführer durch sein Verhalten sowohl sich selbst als auch andere gefährde, was sich in wiederholten Festnahmen durch die Polizei äussere.