Die Umstände der Hospitalisierung, die Art und die Wirkung einer allfälligen Behandlung und die Hintergründe der Entlassung sind unklar, weil der Beschuldigte sich bis anhin weigerte, die Ärzte vom Berufsgeheimnis zu entbinden. Die Äusserungen bei der Staatsanwaltschaft (er befinde sich im «Krieg», es gehe ums «Schlachten und Kämpfen») sowie beim Zwangsmassnahmengericht (er sei «der König von Bern», der «Schultheiss Berchtold der Grosse») deuten nach wie vor auf einen akuten Wahn hin. Der Beschuldigte bezeichnet sich selber als «150%» bzw. «100%» gesund.