In einem Fall war sogar ein Messer im Spiel. Mit Blick auf die Art der Drohungen sowie den damit verbundenen Gesten (verbrannte Briefe, Einsatz und Zeigen von Stichwaffen) handelt es sich um massive Eingriffe in die psychische Integrität der Opfer. Die Sicherheitsrelevanz ist zu bejahen (vgl. auch das Urteil des Bundesgerichts 1B_101/2021 vom 21. Juni 2021 E. 4.3). 6.4 Nach dem Gesetz muss schliesslich «ernsthaft zu befürchten» sein, dass die beschuldigte Person bei einer Freilassung erneut schwere Vergehen oder Verbrechen begehen würde. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, ist anhand einer Legal- bzw. Rückfallprognose zu beurteilen.