Der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer gab den Parteien mit Verfügung vom 29. November 2021 Kenntnis der Eingaben (inkl. Beilagen). Auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels wurde verzichtet und der Beschwerdeführer aufgefordert, allfällige abschliessende Bemerkungen unverzüglich, d.h. innert 5 Tagen ab Zustellung der Verfügung, einzureichen.