Mit Eingabe vom 10. November 2021 (Poststempel: 12. November 2021; Eingang bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern [nachfolgend: Beschwerdekammer] am 15. November 2021) reichte der Beschuldigte «Einsprache gegen die Inhaftsetzung» ein. Mit Verfügung vom 15. November 2021 nahm der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer von der persönlichen Eingabe des Beschuldigten sowie seiner undatierten Eingabe betreffend sinngemässes Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung Kenntnis. Das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung wurde zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft übermittelt.