Nicht zuletzt die einlässliche Beschwerdeschrift zeigt denn auch, dass der Beschwerdeführer in der Lage war, den Haftanordnungsentscheid sachgerecht anzufechten. Eine Gehörsverletzung liegt somit nicht vor. 6.5 Es kann an dieser Stelle offengelassen werden, ob die Passkopien zu Recht oder zu Unrecht Eingang in die Haftakten gefunden haben. Ungeachtet der Passkopien darf mit Blick auf die Haftakten geschlossen werden, dass sich der Beschwerdefüh-