6.3 Der Beschwerdeführer wehrt sich gegen die Annahme von Fluchtgefahr und bestreitet zunächst die angebliche Landesabwesenheit. Auf die Passkopien dürfe nicht abgestellt werden, da er die Siegelung der vorläufig sichergestellten Gegenstände resp. Datenträger verlangt habe, worunter selbstredend auch der Pass falle. Ausserdem habe das Zwangsmassnahmengericht seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, da es sich nicht mit seinen Vorbringen auseinandergesetzt habe. Stattdessen habe es nur das von seiner Verteidigung Gesagte wiedergegeben.