Soweit ersichtlich, befinde sich keine weitere Person in Untersuchungshaft. Hätte er auf diese einwirken wollen, hätte er in den letzten zwei Jahren genügend Gelegenheit dazu gehabt. Dass er nichts vom Verfahren gewusst habe, werde auch von der Staatsanwaltschaft nicht vorgebracht. Inwiefern seine angebliche Landesabwesenheit bei der Beurteilung der Kollusionsgefahr eine Rolle spielen soll, sei ebenfalls nicht ersichtlich.