So soll der Beschwerdeführer ihn angefragt haben, ob er Trennwände in der Halle in O.________ (Ort) installieren könne (Einvernahmeprotokoll vom 18. November 2021, Z. 47 f.). 4.7 Zusammengefasst ist somit nicht zu beanstanden, dass das Zwangsmassnahmengericht den dringenden Tatverdacht der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz bejaht hat.