382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Die angefochtene Verfügung ist wie folgt begründet: Mit Eingabe vom 19.01.2021 erstattete B.________ Strafanzeige gegen die A.________ AG wegen Betruges, begangen in ihrem Schreiben vom 07.01.2021 «unter der Zuhilfenahme einer Vorspiegelung eines bewusst falschen Sachverhalts». […] Mit Schreiben vom 05.01.2021 verlangte B.________ von der A.________ AG im Zusammenhang mit einer verspätet zugestellten Expresssendung Schadenersatz im Betrag von total CHF 497.50. In ihrer Antwort vorn 07.01.2021 entschuldigte sich die A._____