1. Die Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Jugendanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 29. Oktober 2021 wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Jugendanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 11. November 2021 wird durch Rückzug der Beschwerde als erledigt abgeschrieben. 3. Die Verfahrenskosten bestimmt auf CHF 200.00 trägt die Beschwerdeführerin. 4. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung wird am Ende des Verfahrens durch die Jugendanwaltschaft festgesetzt.