_ aber einigermassen gut verlaufen zu sein und der Beschwerdeführerin ist es nach eigenen Angaben bisher gelungen, im geschlossenen Setting ihre Diabetes-Therapie zuverlässig durchzuführen. Die geschlossene Unterbringung erweist sich als verhältnismässig. Die Beschwerde gegen die Verfügung vom 29. Oktober 2021 ist abzuweisen.