8 untauglich oder die D.________ als ungeeignete Institution erscheinen zu lassen. Der Widerstand der Beschwerdeführerin bezieht sich auch nicht einzig auf die Unterbringung in der D.________, sondern allgemein auf die geschlossene Unterbringung, wie der Rückzug der Beschwerde vom 18. November 2021 bestätigt. Immerhin scheint der Eintritt in die D.________ aber einigermassen gut verlaufen zu sein und der Beschwerdeführerin ist es nach eigenen Angaben bisher gelungen, im geschlossenen Setting ihre Diabetes-Therapie zuverlässig durchzuführen.