Weiter zeigen die Ausführungen des Inselspitals in der Gefährdungsmeldung vom 5. Oktober 2021 sowie die bisherige persönliche Entwicklung, dass eine Abklärung der psychischen Gesundheit der Beschwerdeführerin erforderlich ist. Sowohl die KESB als auch die Jugendanwaltschaft wissen zurzeit nicht, weshalb der Beschwerdeführerin trotz zahlreicher Interventionen und Chancen keine Verhaltensänderung gelungen ist. Die Begutachtung scheint vor diesem Hintergrund auch unabdingbar, um die weiteren erforderlichen Schritte zu planen. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Begutachtung beschleunigt und ohne Verzögerungen stattfinden kann.