Weiter wird im Bericht festgehalten, dass die Beschwerdeführerin mit dem offenen Setting der WG E.________ und den damit verbundenen Reizen und Möglichkeiten überfordert zu sein scheine und sie sich nicht auf die erste Lernebene (Zusammenleben mit Anderen, altersentsprechende Alltagsbewältigung) habe einlassen und Fortschritte habe erzielen können. Bislang gelang es ihr daher nicht, unter Beweis zu stellen, dass ein offenes Setting die gewünschte Verhaltensänderung herbeiführen kann und sie auch in der Lage ist, eigenverantwortlich die nötige Insulintherapie durchzuführen und sich an Vereinbarungen zu halten.