Trotzdem kam es bereits in der ersten Woche zu Regelverstössen. Weiter wird im Bericht festgehalten, dass die Beschwerdeführerin mit dem offenen Setting der WG E.________ und den damit verbundenen Reizen und Möglichkeiten überfordert zu sein scheine und sie sich nicht auf die erste Lernebene (Zusammenleben mit Anderen, altersentsprechende Alltagsbewältigung) habe einlassen und Fortschritte habe erzielen können.