Die Beschwerdeführerin hat dadurch sowie durch ihren Suchtmittelkonsum (Kokain; vgl. Kurzaustrittsbericht des Inselspitals vom 5. Oktober 2021) ihre Gesundheit immer wieder lebensbedrohlich selbstgefährdet. In Übereinstimmung mit der Jugendanwaltschaft zeichnet sich seit dem Strafbefehl vom 4. August 2021 eine zunehmende Abwärtsspirale, insbesondere gekoppelt mit einer Selbstgefährdung, ab, wobei mit Blick auf die Mobbing- und Bedrohungsvorwürfe von anderen Jugendlichen auch eine Fremdgefährdung im Raum steht. Die zivilrechtlichen Massnahmen konnten bis anhin keine Verhaltensänderung bewirken