Eine unverzügliche Intervention zur Gefahrenabwehr und -verhinderung ist notwendig. Die Beschwerdeführerin leidet seit 2014 an einer Diabeteserkrankung und muss unter geordneten und professionell begleiteten Verhältnissen die Insulintherapie selbständig und konsequent durchführen. Die Insulintherapie wurde im bisher offenen Setting, an den Wochenenden oder im Besonderen auf ihren Kurvengängen übermässig vernachlässigt. Die Beschwerdeführerin hat dadurch sowie durch ihren Suchtmittelkonsum (Kokain; vgl. Kurzaustrittsbericht des Inselspitals vom 5. Oktober 2021) ihre Gesundheit immer wieder lebensbedrohlich selbstgefährdet.