Nach Einschätzung des behandelnden Arztes sollte die Aufnahme in die Bewachungsstation des Inselspitals oder nach Absprache mit dem Regionalgefängnis Thun direkt dorthin erfolgen. Am 13. Oktober 2021 bestätigte die KESB den superprovisorischen Entscheid vom 6. Oktober 2021 und die Beschwerdeführerin wurde aufgrund der bisher erfolglos gebliebenen Bemühungen, einen geeigneten längerfristigen Platz mit geschlossener Abteilung zu finden, im Regionalgefängnis Thun untergebracht. Aus dem Entscheid geht hervor, dass die bisherigen Versuche, die Situation der Beschwerdeführerin zu stabilisieren und eine Kindswohlgefährdung abzuwenden, zu keiner Verbesserung geführt hätten.