Es liege kein diabetologisches, sondern ein psychiatrisch/psychosoziales Problem vor. Das Inselspital erachtete einen Aufenthalt in einer geschlossenen Institution als momentan einzigen gangbaren Weg, damit sich die Beschwerdeführerin keinen weiteren lebensbedrohlichen Risiken mehr aussetze. Mit Entscheid der KESB vom 6. Oktober 2021 wurde die Beschwerdeführerin bei bestehendem Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts superprovisorisch dem Kindernotfall des Inselspitals Bern vorgeführt. Nach Einschätzung des behandelnden Arztes sollte die Aufnahme in die Bewachungsstation des Inselspitals oder nach Absprache mit dem Regionalgefängnis Thun direkt dorthin erfolgen.