Oktober 2021 selber eine Gefährdungsmeldung betreffend die Beschwerdeführerin bei der KESB ein. Daraus geht hervor, dass die Beschwerdeführerin mit ihrem Verhalten eine Entgleisung der Diabetes-Behandlung provoziert habe, welche schlussendlich zur Hospitalisation geführt habe und für die Beschwerdeführerin lebensbedrohlich gewesen sei. Aus der Meldung des Inselspitals ergibt sich zusammengefasst, dass die Beschwerdeführerin prinzipiell in der Lage sei, den Blutzucker zu messen und entsprechend der Nahrungsmenge das Insulin zu injizieren. Es liege kein diabetologisches, sondern ein psychiatrisch/psychosoziales Problem vor.