Bereits am 3. Oktober 2021 informierte die WG E.________ die KESB per Mail, dass die Beschwerdeführerin sofort aus der WG austreten müsse. Sie gefährde fortlaufend andere Jugendliche sowie sich selber. Ihre Mutter habe zudem gemeldet, dass die Beschwerdeführerin im vergangenen Wochenendurlaub wegen Vernachlässigung ihrer Insulintherapie erneut habe hospitalisiert werden müssen. Das Inselspital Bern reichte mit Schreiben vorn 5. Oktober 2021 selber eine Gefährdungsmeldung betreffend die Beschwerdeführerin bei der KESB ein.