Auf die form- und fristgerecht erhobene Beschwerde gegen die Verfügung vom 29. Oktober 2021 ist einzutreten. Die Beschwerde gegen die Verfügung vom 11. November 2021 (nachträgliche Festlegung des Vollzugsortes der bereits verfügten vorsorglich geschlossenen Unterbringung) wurde mit Eingabe der Beschwerdeführerin vom 26. November 2021 zurückgezogen, weshalb sie als erledigt abzuschreiben ist.