Am 26. November 2021 (Eingang Beschwerdekammer: 29. November 2021) reichte die Beschwerdeführerin ihre Schlussbemerkungen ein. Sie hielt an der Beschwerde vom 11. November 2021 gegen die Verfügung vom 29. Oktober 2021 fest, teilte aber mit, dass die Beschwerde vom 18. November 2021 gegen die Platzierung in der D.________ zurückgezogen sei. Am 27. November 2021 (Eingang bei der Beschwerdekammer: 30. November 2021) liess die Jugendanwaltschaft der Beschwerdekammer weitere Unterlagen zukommen. Diese wurden der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 30. November 2021 zugestellt.