__ erfolge (Ziffer 1 und 2). Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 18. November 2021 (Posteingang: 22. November 2021) ebenfalls Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung dieser Ziffern. Zudem sei der Beschwerde superprovisorisch die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Am 22. November 2021 eröffnete der Präsident der Beschwerdekammer ein neues Beschwerdeverfahren (BK 21 534). Er vereinigte dieses mit dem vorliegenden Beschwerdeverfahren BK 21 518 (Beschwerde gegen die Verfügung vom 29. Oktober 2021) und verfügte die Weiterführung der beiden Beschwerdeverfahren unter der Verfahrens-Nr. BK 21 518.