1. Mit Strafbefehl der Jugendanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Jugendanwaltschaft) vom 4. August 2021 wurde A.________ wegen Diebstahls von geringem Vermögenswert und versuchten Raubes zu einer Strafe in Form von Arbeit verurteilt und es wurde nach Rücksprache mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (nachfolgend: KESB) eine Aufsicht verfügt. Am 19. Oktober 2021 leitete die Jugendanwaltschaft ein nachträgliches Verfahren ein und ordnete mit Verfügung vom 29. Oktober 2021 vorsorglich die Schutzmassnahme der Unterbringung in einer geschlossenen Erziehungseinrichtung für A.________ an (Ziffer 1).