Gemäss dem Protokoll der polizeilichen Einvernahme vom 27. Februar 2021 und dem Anzeigerapport vom 3. April 2021 wurde der Beschwerdeführer darüber informiert, dass er verzeigt wird und mit der Zustellung von Mitteilungen und Entscheiden der Strafbehörde, insbesondere eines Strafbefehls, rechnen muss. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts genügt für die Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses, wenn dem Betroffenen von der Polizei Vorhalte gemacht werden und ihm die Eröffnung eines Vorverfahrens mitgeteilt wird (Urteile des Bundesgerichts 6B_674/2019 vom 19. September 2019 E. 1.4.2;