4. Dem Beschuldigten wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 2'124.40 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 5. Zu eröffnen: - den Straf- und Zivilklägern/Beschwerdeführern 1+2, v.d. Rechtsanwalt D.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin O.________ (mit den Akten – per Kurier)