_ sei am Kauf ihrer Wohnung in Q.________(Ortschaft) interessiert, um sie in diesem Glauben zur Auszahlung des Honorars in der Höhe von CHF 38'700.00 zu bewegen. Gemäss den Akten sind diesbezüglich noch mehrere Ermittlungsansätze denkbar bzw. fehlen zentrale Unterlagen und Angaben, welche den Beschuldigten be- oder entlasten könnten. Die Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens erweist sich somit betreffend den Vorwurf des Betrugs als begründet. Die ange-