Auch die Verweigerung einer mündlichen Aussprache ohne nachvollziehbaren Grund und die frühe Fokussierung auf sein Honorar haben die Fronten sichtlich verhärtet. Die Generalstaatsanwaltschaft hat darüber hinaus in ihrer Stellungnahme dargelegt, es sei eine Tatsache, dass die Reservationsvereinbarung einseitig zu