13 reits anhand der auffallenden Formulierung (die Verkäuferschaft erwartet den Verkauf zu einem früheren Datum) und dem bedingten Kaufvertrag vom 5. Mai 2020 ist plausibel, was auch im vorliegenden Verfahren unbestritten ist; nämlich dass die Beschwerdeführer bereits von Beginn weg ihre Interessenlage an einem Kauf/Verkauf Zug-um-Zug kundgetan haben und dies dem Beschuldigten auch bekannt war.