Normalerweise vereinbare der Mäkler mit dem Eigentümer die Bedingungen; was hintendran diskutiert werde, sei ihm eigentlich egal (S. 4 Z. 100 ff.). Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin Bezug auf das E- Mail des Beschuldigten an die Beschwerdeführer, wonach er (H.________) auf einen raschen Abschluss drängen würde, und fragte ihn, weshalb. Er sagte hierzu aus, er habe das Geld platzieren wollen. Heute mit den Negativzinsen bei den Banken habe er einfach nicht mehr in Aktien investieren wollen. Er habe eigentlich ab Übergang Nutzen/Schaden vermieten wollen. Er habe in seiner Tätigkeit viel mit Renditen zu tun. Das Geld, welches er zur Verfügung gehabt habe, sei in der Zeit brachgelegen.