Danach habe er sich entschlossen die Liegenschaft zu kaufen. Es hätten etliche Telefongespräche stattgefunden (S. 3 Z. 64 ff.). Die Reservationsvereinbarung mit den spezifischen Angaben bezüglich Übergang von Nutzen/Schaden sei daher zu Stande gekommen, da er relativ rasch über die Liegenschaft habe verfügen wollen. Er habe schon Kontakt mit Mietinteressenten gehabt. Er entscheide sich jeweils schnell. Dann habe ihm Herr A.________ von Differenzen berichtet. Er (Herr A.________) müsse zuerst ein Haus verkaufen und wenn er das verkauft habe, dann könne er die betreffende Liegenschaft verkaufen (S. 3 Z. 75 ff.).