_ nicht ewig warten würde (S. 6 Z. 186). Er habe betreffend den Mäklervertrag die Kaufinteressenten K.________ und H.________ gebracht und so seine Pflicht erfüllt, weshalb er sein Mäklerhonorar eingefordert habe (S. 6 Z. 192 ff.). 5.6 H.________ sagte anlässlich seiner Einvernahme vom 14. Oktober 2021 aus, er habe den Beschuldigten an einem Anlass kennengelernt; dieser (der Beschuldigte) habe ihm geholfen, eine Liegenschaft in R.________ (Ortschaft) zu verkaufen, mit welcher er (H.________) 2019 CHF 650'000.00 an Einnahmen generiert habe (S. 2 Z. 22 ff.). Sie seien rein geschäftlich miteinander verbunden (S. 2 Z. 34).