Weshalb er keinen direkten Kontakt mit der Verkaufspartei gewünschte habe, wisse er (der Beschuldigte) auch nicht. Wenn jemand eine Immobilie kaufen wolle und eine Finanzierungsbestätigung habe, wolle diese Person nicht Monate lang warten, sondern wolle sofort oder innert zwei Monaten kaufen. Die Beschwerdeführer hätten alles getan, um seinen Verkaufsinteressenten zu vergraulen, wie bei Herrn K.________ (S. 5 Z. 147 ff.). Er habe versucht, H.________ «warm» zu halten und auch die Beschwerdeführer per Brief gewarnt, dass sie die Reservationsvereinbarung unterschreiben sollten, da H.________ nicht ewig warten würde (S. 6 Z. 186).